Dieser Artikel wird kurz. Versprochen. Laut Gesetzt ist es nicht gestattet, Bewerberdaten über einen bestimmten Zeitraum hinaus zu speichern. Zum Problem wird es bspw. dann, wenn die Bewerbungen über E-Mails eingehen. Irgendwann werden die E-Mails archiviert und wer macht sich dann noch die Arbeit diese zu durchsuchen und alle E-Mails zu löschen, die eben gelöscht werden müssten. Sind wir einmal ehrlich, Sie haben wahrscheinlich besseres zu tun. Wie kann also gewährleistet werden, dass die Bewerberdaten automatisiert und fristgerecht gelöscht werden?
Ganz einfach: Mit intelligenter E-Recruiting Software. Sie müssen sich nicht länger mit dem Paragraphendschungel herumschlagen und überlassen einer Software diese langweilige aber wichtige Aufgabe – die kritischen personenbezogenen Daten zu löschen.
P.S.: Mit dem Talent Pool in einer umfassenden TRM Software können Sie ganz unkompliziert interessante Bewerber um Erlaubnis bitten, ihre Daten über die gesetzliche Frist hinaus zu speichern. Dann können Sie auch später noch einmal auf interessante Profile zurückgreifen und bewegen sich trotzdem im gesetzlichen Rahmen.
Wie versprochen ein kurzer Artikel.