Im Herbst beginnt das neue Ausbildungsjahr und viele Unternehmen haben bereits jetzt den Startschuss für Bewerbungen gegeben. Bis es richtig losgeht, sollten Sie jedoch die Zeit nutzen, noch einmal einen Blick auf Ihr Ausbildungskonzept zu werfen. Sind die Ziele klar? Sind Inhalte und Ablauf strukturiert? Und sind Verantwortlichkeiten geklärt?
Die Ausbildung von Nachwuchs ist ein anspruchsvoller Prozess, der nicht nur über einen guten Abschluss Ihrer Auszubildenden entscheidet sondern auch über ihren späteren Erfolg im Berufsleben. Um im Beruf erfolgreich zu sein, muss der Weg dorthin stimmen. Genau deshalb ist ein stimmiges Ausbildungskonzept so entscheidend.
Den Kern eines Ausbildungskonzepts bildet der betriebliche Ausbildungsplan, der gemäß Berufsausbildungsgesetz auch zwingender Bestandteil des Ausbildungsvertrags ist. Dieser Plan umfasst sowohl eine sachliche als auch zeitliche Gliederung des Ausbildungsrahmens und ist quasi das betriebliche Gegenstück zum Lehrplan in der Berufsschule.
Inhalte
Inhaltliche Planung ist genauso wichtig wie …
Die sachliche Gliederung muss hierbei alle angestrebten Fertigkeiten und Kenntnisse enthalten. Jene können in stimmigen Ausbildungseinheiten zusammengefasst werden, sodass sie bestimmten Funktionsbereichen (etwa Verkauf, Rechnungswesen,..) oder bestimmten Abteilungen der Ausbildungsstätte (etwa Buchhaltung, Verwaltung,..) zugeordnet werden können. Je nach Komplexität kann auch die Bildung von Unterabschnitten der Ausbildungseinheiten sinnvoll sein.
Für die Stimmigkeit des Ausbildungsplans ist hier eine enge Absprache mit Lehr- und Lernmaßnahmen außerhalb des Unternehmens, etwa in der Berufsschule, notwendig. Die einzelnen Ausbildungseinheiten sollten also so angeordnet sein, dass betriebliche und außerbetriebliche Maßnahmen sinnvoll ineinander greifen und bestenfalls aufeinander aufbauen. Das gilt besonders mit Blick auf Zwischen- und Abschlussprüfungen!
… die zeitliche Planung!
Was die zeitliche Gliederung betrifft ist zunächst einmal zu prüfen, ob die gesetzliche Ausbildungsordnung eine zeitliche Folge zwingend vorschreibt. Falls ja, muss sichergestellt werden, dass diese unbedingt eingehalten wird (etwa in den ersten Monaten, im ersten Halbjahr, im ersten Ausbildungsjahr, …).
Entsprechend den Ausbildungsinhalten sollte auch die zeitliche Gliederung generell sinnvolle, überschaubare Abschnitte – sprich von maximal sechs Monaten – vorsehen. Wenn nötig, sind auch hier Unterabschnitte – etwa nach Monaten und Wochen – anzugeben. Für die Art der Gliederung spielen zum einen sachliche und pädagogische Gesichtspunkte eine Rolle, aber auch die Reihenfolge der Prüfungen.
Der Zeitplan ist natürlich nicht in Stein gemeißelt, sondern kann je nach Fähigkeiten der Auszubildenden variiert werden. Ist ein Auszubildender in einem Ausbildungsabschnitt übermäßig gut, kann dieser zeitlich gekürzt werden, bei besonderen Schwächen kann ein Abschnitt auch etwas verlängert werden. Wichtig ist, dass sich die vertragliche Ausbildungszeit dadurch nicht erheblich verändert.
Ausbildungskonzept als Gesamtaufgabe des Unternehmens
Darüber hinaus spielt natürlich auch die Gestaltung der Wissensvermittlung eine wichtige Rolle. So sollten Sie sich etwa überlegen, mit welchen Lehr- und Lernmethoden Sie Ihren Auszubildenden die Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln, die nach der Ausbildungsordnung notwendig und für Ihr Unternehmen besonders wichtig sind. Hierbei spielt auch die Frage eine Rolle, welche Stellen im Unternehmen sich für die Ausbildung in den einzelnen Abschnitten besonders eignen.
Hierbei ist eine enge Absprache mit den entsprechenden Unternehmensbereichen notwendig. Um Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu klären, sollten von Beginn an alle involvierten Personen und Abteilungen in die Planungsarbeit einbezogen werden. So vermeiden Sie spätere Konflikte oder Probleme, welche die sachliche oder zeitliche Gliederung durcheinander werfen könnten. Je nach Unternehmensgröße kann die Verantwortung auf mehrere Ausbildungsbeauftragte übertragen werden.
Denken Sie auch bereits an die Zeit nach der Ausbildung – schließlich wollen Sie Ihren Nachwuchs nach erfolgreichem Abschluss sicher gerne im Unternehmen behalten. Tragen Sie also dafür Sorge, dass die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis rechtzeitig – sprich mindestens drei Monate vor Ablauf des Ausbildungsvertrags – mit der Personalplanung, den betroffenen Abteilungen und den Auszubildenden abgestimmt werden.
Mit Weitblick die Mitarbeiter von Morgen vorbereiten
Betriebliche Ausbildung sollte neben den fachlichen, pädagogischen und unternehmensinternen Aspekten jedoch auch stets die aktuellen und künftigen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Branche im Blick haben. Berufliche Rahmenbedingungen unterliegen einem stetigen Wandel. So haben sich etwa die Anforderungen an Sozial- und Methodenkompetenz in den letzten Jahren stark verändert. In vielen Berufen sind etwa selbstbewusstes Auftreten und der sichere Umgang mit Präsentationstechniken zur Selbstverständlichkeit geworden. Teilweise werden auch gute Fremdsprachenkenntnisse sowie entsprechende Auslandsaufenthalte vorausgesetzt.
Gute Ausbildungskonzepte sollten daher stets auch einen Blick nach vorne werfen und schon heute schauen, was die künftige Arbeitswelt an Anforderungen mit sich bringt. Nur so geben Sie Ihren Auszubildenden und potentiellen neuen Mitarbeitern das bestmögliche Rüstzeug für ihre berufliche Zukunft in Ihrem Unternehmen auf den Weg.