Arbeitsrecht: Müssen Arbeitgeber Homeoffice erlauben?

Aktualisiert am: 5. Juli 2024

Homeoffice gilt für viele Arbeitnehmer als erstrebenswertes Ziel: Endlich kommt man dazu, in Ruhe Aufgaben abzuarbeiten, für die im Büro aufgrund ständiger Unterbrechungen nie Zeit ist. Die Vorteile für Arbeitnehmer…

Homeoffice gilt für viele Arbeitnehmer als erstrebenswertes Ziel: Endlich kommt man dazu, in Ruhe Aufgaben abzuarbeiten, für die im Büro aufgrund ständiger Unterbrechungen nie Zeit ist. Die Vorteile für Arbeitnehmer liegen auf der Hand, schließlich spart man sich den Arbeitsweg, hat seine Ruhe und wird nicht durch die Kollegen oder Meetings aus der Konzentration gerissen. Dass ein großes Maß an Disziplin und Selbstorganisation vonnöten ist, um im Homeoffice effizient zu arbeiten, ist auch klar – die Anzahl möglicher Ablenkungen nimmt nicht ab, sondern verlagert sich lediglich. Statt dem kurzen Kaffeeklatsch mit den Kollegen wird nun mal eben schnell die Waschmaschine gefüllt.

Produktivitätskiller Homeoffice?

Der entscheidende Unterschied: Ist man jeden Tag im Homeoffice oder lediglich an wenigen Tagen im Monat oder Jahr? Wer immer im Homeoffice arbeitet, vermisst schnell den Austausch mit den Kollegen und hat das Gefühl, sich sozial zu isolieren und wichtige betriebliche Informationen nur zeitverzögert oder gar nicht zu erhalten. Das Problem stellt sich nicht, wenn Arbeitnehmer nur einen geringen Teil der Arbeitszeit in Heimarbeit verbringen – dann wiederum ist aufgrund mangelnder Erfahrung die Selbstorganisation oft nicht so strukturiert.

Arbeitgeber sorgen sich allerdings unnötigerweise über mangelnde Produktivität oder geringere Arbeitsleistung von Arbeitnehmern im Homeoffice: die Wirtschaftswoche berichtet, dass viele dort sogar produktiver sind.

Noch ein Traum: Homeoffice im Arbeitsrecht verankern

Kürzlich wurde in den Niederlanden per Gesetz das Recht auf Heimarbeit beschlossen. Sobald einige rechtliche Voraussetzungen erfüllt werden (zum Beispiel eine bestimmte Betriebsgröße), kann jeder Arbeitnehmer sein Recht auf Homeoffice durchsetzen. Will der Arbeitgeber dies verhindern, muss er beweisen, welche zwingenden betrieblichen Gründe eine Heimarbeit für den speziellen Arbeitnehmer unmöglich machen.

Auch in Deutschland ist Heimarbeit durchaus gängig, vier von zehn Beschäftigten arbeiten zumindest ab und an von zu Hause aus, das ergab eine repräsentative Umfrage von Bitkom. Insgesamt wünschen sich acht von zehn Arbeitnehmern, zumindest ab und an ins Homeoffice gehen zu dürfen. Dennoch gibt es arbeitsrechtlich in Deutschland keinen Anspruch auf Homeoffice.

So muss für jeden Arbeitnehmer, der ins Homeoffice geht, vertraglich genau vereinbart werden, welche Voraussetzungen gelten. Dies umfasst Aufgaben und Arbeitsumfang – gut ist es, wenn zusätzlich messbare Ziele vereinbart werden, so haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine gewisse Sicherheit. Denn Arbeitgeber fürchten zwar oft, das Homeoffice führe zu Produktivitätsverlusten, für Arbeitnehmer birgt es aber auch Gefahr: wer nicht im Büro präsent ist, wird bei Beförderungen, Gehaltserhöhungen etc. gerne übersehen. Auch der Ruf kann Schaden nehmen, selbst wenn die Kollegen im Homeoffice genauso viel und effizient arbeiten wie die Kollegen im Büro.

Homeoffice leicht gemacht

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern Homeoffice ermöglichen wollen, sollten Sie dafür sorgen, dass die Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf geschaffen sind:

1) Arbeitsplatz
Stellen Sie sicher, dass Ihr Mitarbeiter einen separaten Arbeitsplatz hat, an den er sich für die Arbeit zurückziehen kann. Das umfasst mindestens einen Schreibtisch und einen geeigneten Bürostuhl. Falls nötig, stellen Sie zusätzliche Arbeitsgeräte, zum Beispiel einen Firmenlaptop oder einen weiteren Monitor, zur Verfügung. Auch der Zugriff auf alle Firmendaten muss gewährleistet werden, z. B. durch einen Server-Zugang und ein online verfügbares E-Mail-Fach.

2) Zeitorganisation
Wenn Sie die Zeit erübrigen können, sprechen Sie die Aufgaben und Prioritäten für den Homeoffice-Tag im Vorfeld durch. So weiß der im Homeoffice befindliche Arbeitnehmer genau, was von ihm erwartet wird und kann sich den Tag besser strukturieren.

Stellen Sie sicher, dass der Arbeitnehmer im Homeoffice seine Pausen einhält und sich nicht übernimmt: Wenn um 22 Uhr noch E-Mails aus dem Homeoffice geschrieben werden, ist der Arbeitnehmer eventuell mit dem Umfang an Aufgaben überfordert oder kann sich selbst nicht disziplinieren, wenn es um pünktlichen Feierabend geht. Davon profitiert letztlich niemand, da die Gefahr eines krankheitsbedingten Ausfalls exponentiell steigt.

3) Kommunikation
Es ist sehr wichtig, dass sich der im Homeoffice befindliche Arbeitnehmer nicht aus den betrieblichen Vorgängen ausgeschlossen fühlt. Daher sollten regelmäßig Meetings im Büro stattfinden, um alle Kollegen auf den gleichen Wissensstand zu bringen. Heimarbeit soll nicht isolieren, die interne Kommunikation muss daher inklusiv gestaltet werden – was sich im Büro per Buschfunk verbreitet, sollte den nicht dort ansässigen Kollegen daher zeitnah auf anderen Wegen kommuniziert werden.

Noch ist es jedem Arbeitgeber überlassen, ob er seinen Arbeitnehmern die Arbeit im Homeoffice ermöglicht. Viele werden dies vom Einzelfall abhängig machen – grundsätzlich sollten jedoch solche Regelungen für alle Mitarbeiter im Unternehmen gelten, um schlechter Stimmung aufgrund von Ungleichbehandlung vorzubeugen. Wenn klare Ziele vereinbart sind und die technischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche und produktive Arbeit von daheim aus geschaffen sind, steht der Öffnung des Homeoffices für alle Mitarbeiter nichts im Wege. Letztlich fördern Unternehmen damit die Loyalität der Mitarbeiter und profitieren eventuell sogar von der plötzlich freigesetzten kreativen Energie der Arbeitnehmer.

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